Pharmazeutische Dienstleistungen – was zählt dazu?
Fünf pharmazeutische Dienstleistungen können seit Kurzem zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden. Die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patienten, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik für Patienten ab einem Alter von sechs Jahren, die pharmazeutische Betreuung von Patienten nach Organtransplantation und von Patienten unter oraler Antitumortherapie und eine erweiterte Medikationsberatung von Patienten mit Polymedikation. Erfahren Sie in diesem Beitrag Näheres zu diesen Dienstleistungen und welche Voraussetzungen dafür gelten.
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